Privathaftpflichtversicherung

Was ist eine Privathaftpflichtversicherung?

Ein Missgeschick kann schnell mal passieren. Eine Privathaftpflichtversicherung schützt Sie und Ihre Familienmitglieder, wenn Sie einem Dritten durch eigenes Verschulden einen Schaden zufügen oder dessen Eigentum beschädigen. Die Versicherung macht im Schadensfall Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme geltend. In der Regel bieten die Versicherungen Ihnen Summen zwischen einer und zehn Millionen Franken an. Die Privathaftpflichtversicherung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber sehr empfehlenswert. Da solche Schäden oft sehr kostspielig sind – besonders bei Schädigung von Personen kann es zu Millionenforderungen kommen, schützt Sie die Privathaftpflicht vor den finanziellen Folgen solcher Ansprüche. Der Versicherungsschutz ist gemessen an den verhältnismässig geringen Prämien sehr hoch. Und im Fall von unbegründeten Forderungen setzt sich die Privathaftpflichtversicherung für Sie zur Wehr, fungiert also als (passive) Rechtsschutzversicherung. Jeder sollte eine Privathaftpflicht haben, aber nicht alle müssen einen eigenen Versicherungsvertrag abschliessen. So gibt es neben Einzel- auchFamilienversicherungen, wobei bei Letztere Sie davon profitieren, dass in der Regel der Lebenspartner und Kinder bis zum 18. Altersjahr im gleichen Haushalt mitversichert sind. Damit die Versicherung den Schaden übernimmt, muss dieser durch einfache oder grobe Fahrlässigkeit und auch im privaten Bereich entstanden sein. Darunter gehören unbeabsichtliche Verletzung von Dritten (beispielweise beim Sport), Sachschäden oder auch Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Gegenständen. Zahlreiche Versicherungen kommen ferner für Schäden Dritter auf, die im Rahmen von unbezahlter Hilfeleistung (Gefälligkeitsdiensten) entstehen. Die Versicherung bezahlt auch eventuelle Gerichtskosten und alle damit einhergehenden Aufwendungen. Eine Privathaftpflichtversicherung kann im Allgemeinen für ein Jahr oder mehrere Jahre abgeschlossen werden. Der Wechsel von einerPrivathaftpflichtversicherung zur anderen steht Ihnen – unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist – nach Ablauf dieser Periode oder nach einem Schadenfall frei.

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Was ist bei der Privathaftpflicht nicht versichert?

Nicht gedeckt werden Schäden, die Sie Dritten absichtlich zufügen. Auch gegen Sie verhängte Geldstrafen bei strafbaren Handlungen und Schäden durch Vertragspflichtverletzungen werden nicht übernommen. Ein Haftungsausschluss liegt ebenfalls vor, wenn Sie bei der Jagd jemandem Schaden zufügen. Dasselbe gilt bei Pferde-, Rad- oder Kraftfahrzeugrennen sowie bei der Teilnahme an Box- oder Ringkämpfen. Ein Schaden an Ihnen selbst oder Ihrem Eigentum ist ebenfalls nicht Sache der Haftpflichtversicherung, da lediglich Schäden an Dritten übernommen werden. Dies schliesst alle Personen mit ein, die in Ihrem Haushalt leben oder die im Vertrag mitversichert sind. Da für den Gebrauch von Fahrzeugen eigene Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden müssen, ist die Privathaftpflichtversicherung bei solchen Schäden auch nicht zuständig. Einige weitere besondere Risiken sind in der Privathaftpflicht ebenfalls nicht enthalten und werden über gesonderte Versicherungen abgesichert, wie beispielsweise die Tierhalterhaftpflicht, die Bauherrenhaftpflicht, die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder die Gewässerschadenhaftpflicht. Haben Sie schliesslich bei Vertragsabschluss der Versicherung eventuelle Vorschäden verschwiegen, kann dies im Schadensfall bis zur Kündigung und damit dem Verlust des Versicherungsschutzes führen; daher sind wahrheitsgemässe Angaben bei Vertragsabschluss absolut wichtig.

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