Gästeversicherung

Was ist eine Gästeversicherung?

Um seine Verwandte, Bekannte oder Freunde aus dem Ausland während dem Aufenthalt in der Schweiz vor unliebsamen Überraschungen richtig versichern zu können, gibt es zu günstigen Prämien die Gästeversicherung. Denn niemand kann voraussehen, ob die Gäste aus dem Ausland in der Schweiz erkranken oder verunfallen. Und genau in diesem Fall kommt die Gästeversicherung zum Zug. Die Versicherung ist ähnlich wie eine Krankenkasse, welche in der Schweiz ja obligatorisch ist. Eine Gästeversicherung ist in der Regel nur für eine bestimmte Dauer von sechs Monate vorgesehen, doch kann diese je nach Versicherungsanbieter variieren. Daher eignet sich eine Gästeversicherung für Besucher, die mit einem Schengen-Visum vorübergehend in der Schweiz verweilen (keine Langzeitaufenthalter). Die Gästeversicherung muss spätestens am 5. Tag nach der Einreise in die Schweiz, grundsätzlich ohne einer Gesundheitsprüfung, abgeschlossen werden.

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Welcher Schutz bietet die Gästeversicherung genau?

Je nach Versicherungsanbieter variiert das Leistungsangebot und kann mit entsprechenden Zusätzen erweitert werden. Doch der wichtigste Schutz ist, dass Ihr Gast Zugang zum Gesundheitssystem der Schweiz hat. Bei Krankheit oder Unfall übernimmt die Gästeversicherung die Spital-, Arzt- und Medikamentenkosten bis zur definierten Versicherungssumme. Auch beteiligt sich die Versicherung an den Such-, Bergungs- und Transportaufwendungen wie beispielsweise nach einem Wanderunfall in den Bergen. Muss Ihr Verwandter, Bekannter oder Freund krankheitsbedingt in sein Herkunftsland zurückreisen, übernimmt die Gästeversicherung auch die damit verbundenen Kosten. Beachten Sie, dass für sämtliche Leistungen der Gästeversicherung grundsätzlich ein Selbstbehalt gilt.

Tipp: Bei der simplistitia erfahren Sie, welche Risiken durch eine Gästeversicherung gedeckt sind und was für wichtige Punkte beim Versicherungsabschuss zu beachten sind!

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