Krankenkasse

Was ist die obligatorische Grundversicherung?

Die Grundversicherung (KVG) stellt die Grundlage für medizinische Behandlung bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft dar. Diese ist für alle Personen – egal ob Schweizer oder Ausländer – obligatorisch. Die Anmeldung muss spätestens drei Monate nach der Niederlassung oder Geburt erfolgen. Die Leistungen der Grundversicherung sind bei allen Krankenkassen gleich und im Gesetz genau definiert. Somit müssen Sie von jeder Krankenkasse aufgenommen werden. Um Gesundheitskosten zu sparen, bieten Krankenkassen bei der Grundversicherung alternative Versicherungsmodelle an. Der Wechsel von einer Kasse zur anderen steht Ihnen per Ende Jahr frei, selbst wenn keine Prämienerhöhung angekündigt wird.

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Was ist eine Zusatzversicherung?

Die Zusatzversicherung (VVG) deckt Leistungen ab, welche die Grundversicherung nicht übernimmt, die aber für viele Personen ein Bedürfnis darstellen. Diese schliessen Sie freiwillig ab. Im Gegensatz zur Grundversicherung steht es den Anbietern von Zusatzversicherungen relativ frei, welche Leistungen in ein Angebot verpackt werden. Je nach Umfang werden Ihnen Zahnbehandlungen und Medikamente aus alternativer Medizin vergütet, eine freie Arztwahl oder ein Einzelbettzimmer im Spital garantiert. Leiden und Krankheiten, die im Zeitpunkt des Beitritts bereits bestehen, können nicht versichert werden.

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Welche Franchise braucht es in der Grundversicherung?

Die Franchise regelt die Kosten, welche Sie zuerst übernehmen müssen bevor die Krankenkasse bezahlt. Übersteigen die Kosten die vereinbarte Franchise, übernimmt die Krankenkasse die weiteren Kosten, abzüglich eines Selbstbehaltes von 10 Prozent. Wer eine tiefe Franchise wählt zahlt aber auch deutlich mehr Prämie.

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Muss Grund- und Zusatzversicherung bei der gleichen Kasse abgeschlossen werden?

Nein, Sie können Grund- und Zusatzversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen abschliessen. Dies macht insbesondere Sinn, wenn Sie aufgrund einer Krankheit die Zusatzversicherung nicht mehr wechseln können.

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Ist bei Umzug in die Schweiz der Abschluss einer Krankenversicherung obligatorisch?

Ja, wer sich neu in der Schweiz niederlässt braucht mindestens die obligatorische Grundversicherung. Für den Versicherungsabschluss haben Sie drei Monate Zeit, ansonsten Sie gegen das Gesetz verstossen. Bei verspäteter Anmeldung wird ein namhafter Prämienzuschlag erhoben. Bei einem Aufenthalt von weniger als drei Monate ist der Abschluss einer Krankenversicherung dann vorgeschrieben, wenn keine gleichwertige ausländische Versicherung besteht.

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