Ausländerrecht
Ich möchte
einen Ausländer heiraten, damit seine Aufenthaltsbewilligung verlängert wird.
Muss ich mit einer Strafe rechnen?
Ja. Eine Heirat einzig mit dem Ziel,
dass der Ehepartner in der Schweiz bleiben darf, ist nicht zulässig. Das
Ausländergesetz sieht dafür Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren
vor.
Ausserdem: Bemerkt ein Zivilstandsbeamter, dass die Ehegatten offensichtlich
keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern eine Scheinehe eingehen wollen,
kann er die Eheschliessung verweigern. Und stellt ein Ehegatte erst nach der
Heirat fest, dass sein ausländischer Ehegatte ihn nur wegen des
Aufenthaltsrechts geheiratet hat, kann er diese einseitige Scheinehe vom
Gericht für ungültig erklären lassen.
Quelle: Beobachter 13/2008, 25. Juni 2008
Haben Sie dennoch offene Fragen, zögern Sie nicht mit uns Kontakt aufzunehmen
Ich lebe als Ausländer in der Schweiz und habe einen C-Ausweis. Stimmt das, muss ich diesen immer bei mir tragen?
Nein. In der Schweiz
besteht keine Ausweispflicht – auch nicht für Ausländer. Aus diesem Grund sind
Sie nicht verpflichtet, Ihren Ausweis ständig bei sich zu haben.
Aber: Wenn Sie von der Polizei einer Straftat verdächtigt
werden sollten, kann man Sie zwecks Abklärung Ihrer Identität auf den Posten
mitnehmen.
Quelle: K-Tipp 12/2014, 18. Juni 2014
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