Ausländerrecht

Stimmt es, dass eine Scheinehe strafbar ist?

Ich möchte einen Ausländer heiraten, damit seine Aufenthaltsbewilligung verlängert wird. Muss ich mit einer Strafe rechnen?

Ja. Eine Heirat einzig mit dem Ziel, dass der Ehepartner in der Schweiz bleiben darf, ist nicht zulässig. Das Ausländergesetz sieht dafür Geld- und Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren vor.

Ausserdem: Bemerkt ein Zivilstandsbeamter, dass die Ehegatten offensichtlich keine Lebensgemeinschaft begründen, sondern eine Scheinehe eingehen wollen, kann er die Eheschliessung verweigern. Und stellt ein Ehegatte erst nach der Heirat fest, dass sein ausländischer Ehegatte ihn nur wegen des Aufenthaltsrechts geheiratet hat, kann er diese einseitige Scheinehe vom Gericht für ungültig erklären lassen.
Quelle: Beobachter 13/2008, 25. Juni 2008

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Stimmt es, dass ich meinen C-Ausweis immer dabei haben muss?

Ich lebe als Ausländer in der Schweiz und habe einen C-Ausweis. Stimmt das, muss ich diesen immer bei mir tragen?

Nein. In der Schweiz besteht keine Ausweispflicht – auch nicht für Ausländer. Aus diesem Grund sind Sie nicht verpflichtet, Ihren Ausweis ständig bei sich zu haben.

Aber: Wenn Sie von der Polizei einer Straftat verdächtigt werden sollten, kann man Sie zwecks Abklärung Ihrer Identität auf den Posten mitnehmen.
Quelle: K-Tipp 12/2014, 18. Juni 2014

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