Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ermöglicht die Eintreibung und Durchsetzung privatrechtlicher Ansprüche gegen den Schuldner unter der Anwendung staatlicher Gewalt. Ob eine Forderung nicht beglichen oder Unterhaltsbeiträge nicht bezahlt werden: In der Schweiz kann jeder betrieben werden, auch ohne Nachweis der bestehenden Schuld. Aufgrund dessen ist es nur schwer, sich in den Schweizerischen Spezialitäten des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts zu Recht zu finden.

Das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht stellt unterschiedliche Instrumente zur Einforderung und Sicherung von offenen Forderungen zur Verfügung, im Wesentlichen diejenige der Pfändung und diejenige des Konkurses. Der Pfändung unterliegen vor allem Privatpersonen. Anders als in anderen Ländern können hingegen Einzelkaufleute und Handelsgesellschaften nur auf Konkurs betrieben werden. Diese verschiedenen Möglich-keiten sind aufgrund der sachverhaltlichen Ausgangslage zu prüfen und einzuleiten. Dabei erfordern sowohl das Bedürfnis, schnell auf allfällige Vermögenswerte des Schuldners greifen zu können, als auch die gesetzlich vorgesehenen und in der Regel an kurze Fristen gebundenen Schritte ein schnelles und umsichtiges Handeln.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund stellen sich verschiedene Probleme und Fragen: Ist die Betreibung auf Pfändung oder Konkurs einzuleiten? Bestehen für Sie Möglichkeiten, das beim Schuldner vorhandene Vermögen für Ihre Forderung zu sichern? Was müssen Sie tun, wenn der Schuldner sein Vermögen der Zwangsvollstreckung entzieht? Sind die Ihnen durch die Betreibung entstandenen Kosten auf den Schuldner abwälzbar? Welche Forderungen und Rechte können Sie im Konkursverfahren geltend machen? Bei der Komplexität des Rechtsgebiets Schuldbetreibungs- und Konkursrecht ist es empfeh-lenswert, möglichst frühzeitig in eine kompetente Rechtsberatung zu investieren, zumal Sie als Gläubiger immer das Risiko der Insolvenz des Schuldners in Kauf nehmen müssen.

Das Team der simplistitia verfügt über Erfahrung im Zusammenhang mit den Verfahrensabläufen im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und steht Ihnen in allen betreibungsrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung. Wir sind in der Lage, die notwendigen Verfahren bestmöglich und effizient durchzuführen. Wir leiten falls möglich die notwendigen Betreibungen ein, vertreten Ihre Forderungen vor Gericht und helfen Ihnen, Ihre Anliegen und Interessen durchzusetzen.

Wir kämpfen für Sie und Ihre Rechte!
  • Abwehr ungerechtfertigter Betreibungen;
  • Beratung in allen betreibungs- und konkursrechtlichen Angelegenheiten;
  • Einleitung und Durchführung von Privatkonkurse;
  • Geltendmachung von Geldforderungen und Sicherstellungsansprüchen;
  • Klagen bei Gläubigerbenachteiligungen;
  • Löschung erledigter und unberechtigter Einträge im Betreibungsregister;
  • Provisorische und definitive Rechtöffnungsverfahren;
  • Rückführung der dem Schuldnervermögen entzogenen Werte;
  • Sicherung von Vermögenswerten durch Arrestlegungen;
  • Verhandlungen mit den Schuldnern;
  • Vertretung im Verkehr mit Zwangsvollstreckungsbehörden und vor Gericht.

Benötigen Sie eine Beratung oder Vertretung in einem vollstreckungsrechtlichen Sachverhalt? Die simplistitia arbeitet mit Ihnen die für Sie beste Lösung aus. Gerne laden wir Sie ein, Kontakt mit uns aufzunehmen.