Erbrecht

Erbrecht

Das Schweizerische Erbrecht ist auf klassische Familienverhältnisse mit Ehepartner und gemeinsamen Kindern ausgerichtet. Das zum Erbe stehende Vermögen soll vorab dem überlebenden Ehegatten und den direkten Nachkommen zugute kommen; andere Verwandte kommen erst in zweiter Linie zum Zug.

So verständlich sich dieser Grundsatz darstellt, so schwierig ist er oft in der Praxis umzusetzen. Immer mehr Menschen in der Schweiz lassen sich scheiden, haben keine Kinder, leben ohne Trauschein mit jemandem zusammen oder bringen Kinder aus früheren Beziehungen in eine neue Partnerschaft oder Ehe ein. Um Streit unter den späteren Erben zu vermeiden, ist eine frühzeitige Regelung des Nachlasses von grossem Vorteil: Pflichtteile sind zu schützen, Erbquoten einzuhalten, bereits vergebene, grössere Geschenke zu berücksichtigen, die Möglichkeit von Vermächtnissen ist abzuklären und zahlreiche weitere Details sind zu regeln. Wichtig dabei ist auch die Sicherheit, dass nach dem Ableben das Testament im Sinne des Verstorbenen vollstreckt wird. Bei der Komplexität des Rechtsgebiets Erbrecht ist es empfehlenswert, möglichst frühzeitig in eine kompetente Beratung zu investieren, zumal bei der Bestimmung der Erben und der Erbteilung ebenfalls eherechtliche, sachenrechtliche, steuerrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Gesetzesbestimmungen zu berücksichtigen sind.

simplistitia unterstützt Sie schon vor dem Eintritt des Erbfalls bei der Planung und Gestaltung Ihrer Vermögensnachfolgeregelung. Unter Berücksichtigung der konkreten Struktur Ihres Vermögens suchen wir dabei Lösungswege, die Ihren Vorstellungen gerecht werden und sorgen – auf Wunsch – als Willensvollstrecker dafür, dass im Erbfall Ihr Testament so vollstreckt wird, wie Sie es zu Lebzeiten angeordnet haben. Selbstverständlich prüfen wir auch Ihre Ansprüche als Erbe und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen.

Wir kämpfen für Sie und Ihre Interessen!
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  • Redaktion und Überprüfung von Erbverträgen und Testamenten;

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